Amtsgeschäfte sollen ruhen

29. April 2010
Bischof Gebhard Fürst hat den Pfarrer der Seelsorgeeinheit St. Jakobus Sulz-Dornhan mit sofortiger Wirkung angewiesen, seine Amtsgeschäfte bis zur abschließenden Klärung gegen ihn erhobener Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs ruhen zu lassen. Dies teilte jetzt die Diözese mit.
Der für das pastorale Personal der Diözese zuständige Domkapitular Paul Hildebrand informierte darüber am Dienstagabend, 27. April, im Beisein des Rottweiler Dekans Albrecht Zepf in einer Sondersitzung die betroffenen Kirchengemeinderäte der Seelsorgeeinheit sowie das Pastoralteam.
Der beschuldigte Pfarrer soll sich Ende der 1970er und Ende der 1980er Jahre an damals 15- und 16-jährigen Jungen sexueller Übergriffe schuldig gemacht haben. In einem bereits straf- und kirchenrechtlich verjährten Fall hatte er Anfang 2005 seine Verfehlungen eingeräumt, nachdem ein Betroffener sich Ende 2004 an die Diözese gewandt hatte. Seitens der Diözese erhielt der Pfarrer, der sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland befand, eine ultimative Ermahnung. Außerdem hatte er sich bereits Anfang der 1990er Jahre einer psychotherapeutischen Behandlung unterzogen.
Nach dem Kenntnisstand des Jahres 2005 lagen keine weiteren Verdachtsmomente gegen den Pfarrer vor, die kirchenrechtliche Sanktionen gerechtfertigt hätten, betont die Diözese.
Speziell pädophile Vorwürfe seien erst im Frühjahr 2010 bekannt geworden, als ein heute 40-jähriger Mann bei der Diözese vorbrachte, dass der beschuldigte Pfarrer damals noch Student im Jahr 1981 an ihm als Kind bei einer Ferienfreizeit sexuell übergriffig geworden sei. Außerdem habe sich Mitte März 2010 ein weiterer durch die Vorgänge von 1988 Betroffener bei der Kommission sexueller Missbrauch gemeldet.
Auf Empfehlung der Kommission hat Bischof Gebhard Fürst nach Bekanntwerden der letztgenannten Vorwürfe dem Pfarrer sofort jegliche Mitwirkung in der Kinder- und Jugendarbeit seiner Seelsorgeeinheit untersagt und ein psychiatrisches Gutachten angeordnet. Ein Gespräch, das der Bischof jüngst mit zwei der Opfer geführt hat, hat die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen deutlich gemacht und ihn zu dem jetzigen Schritt veranlasst.



